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Voraussetzung für die Teilnahme
Die einwöchige Fortbildung wendet sich an Interessenten aus therapeutischen Tätigkeitsfeldern, aber auch an Angehörige aus anderen Berufsfeldern, die in Gruppentherapie ausgebildet sind und/oder ihre Erfahrungen und Kompetenzen erweitern wollen, und an Interessenten, die eine Weiterbildung erwägen, sich aber zunächst informieren und prüfen möchten, ob sie zukünftig gruppentherapeutisch arbeiten wollen.
Die Weiterbildung steht Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern offen: Psychoanalyse, Psychotherapie, psychosomatische und somatische Medizin, psychologische Beratung, Pastoralpsychologie, Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaften und anderen Humanwissenschaften.
In der Weiterbildung wird über das Programm der Fortbildungsseminare hinaus zusätzliche Selbsterfahrung und Supervision angeboten. Die Selbsterfahrung in der Gruppe umfasst mindestens 80 Sitzungen, die Supervision 45 Sitzungen in der Gruppe. Es werden 84 Stunden (psychoanalytisch und psychoanalytisch orientiert) bzw. 63 Stunden (psychoanalytisch-interaktionell) Theorie vermittelt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die keine oder nur geringe psychoanalytische Vorerfahrungen und -kenntnisse (z.B. allgemeine und spezielle Neurosenlehre) haben, werden persönliche Beratungsgespräche durch Dozenten der Arbeitsgemeinschaft empfohlen, in denen u.a. geklärt werden kann, wie und wo sie diese Erfahrungen und Kenntnisse erwerben können.
Gruppenpsychotherapie in der Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen
Psychoanalytische Gruppentherapie können Ärzte und Psychologen abrechnen, die eine psychoanalytische Weiterbildung absolviert haben. Die beiden tiefenpsychologisch fundierten Verfahren (psychoanalytisch orientierte und psychoanalytisch-interaktionelle Gruppenpsychotherapie) können von Psychoanalytikern und von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie abgerechnet werden, außerdem von Psychologen mit tiefenpsychologisch fundierter Weiterbildung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Weiterbildung aus anderen Berufsgruppen sind nicht zur Abrechnung von ambulanter Gruppentherapie in der kassenärztlichen Versorgung berechtigt.
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